Energieausweis (dena)

Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH
Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH

Bei Autos oder Kühlschränken ist es seit Jahren möglich: Produkte können hinsichtlich ihres Verbrauches verglichen werden. Die Bundesregierung hat in der aktuellen Energie- Einsparverordnung (EnEV 2007) festgelegt, dass bei Vermietung oder Verkauf ein Energieausweis vorgelegt wird. Der Energieausweis soll potenzielle Mieter oder Besitzer über die energetische Qualität eines Gebäudes informieren.

 

Auf diese Weise sollen Eigentümer motiviert werden, die Energieeinsparpotenziale der Gebäude zu erkennen und Investitionen in mehr Energieeffizienz zu tätigen. Die energetische Qualität der Gebäude wird damit nicht nur schrittweise transparent, sondern sie wird sich auf Dauer auch verbessern.

 

Die nachfolgenden Informationen wurden aus der Informationsbroschüre des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung "Energieausweis für Gebäude - nach EnEV 2007" übernommen.

Grafiken und Beispiel- Abbildungen wurden von der Internetseite der Deutschen Energie- Agentur GmbH (dena) heruntergeladen: www.dena-energieausweis.de . Unter der genannten Adresse sind weitere Informationen zum Thema Energieausweis erhältlich.

 

Was ist ein Energieausweis?

Beispiel Energieausweis Seite 1
Beispiel Energieausweis Seite 1

Der Energieausweis ist ein unter standardisierten Normungsrandbedingungen erstelltes Dokument über die energetische Qualität eines Gebäudes. Er findet Verwendung

 

  1. als Nachweis der energetischen Anforderungen an Neubauten, Sanierungsmaßnahmen, Erweiterungen und Ausbauten von Gebäuden
  2. zur Dokumentation der energetischen Qualität von Bestandsgebäuden.

 

Der Energieausweis dient lediglich der Information und soll einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden ermöglichen.

 

Welche Grundsätze sind bei der Ausstellung von Energieausweisen zu beachten?

  1. Energieausweise geben den berechneten Energiebedarf oder den erfassten Energieverbrauch an.
  2. Energieausweise sind grundsätzlich für das gesamte Gebäude auszustellen.
  3. Energieausweise sind zehn Jahre gültig.

 

Welche Angaben zum Gebäude enthält der Energieausweis?

  1. Allgemeine Angaben zum Gebäude, der Ausweisart und zum Aussteller
  2. Energieausweise auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs enthalten Angaben zur energetischen Qualität über Energiekennzahl, den Brennstoffbedarf, den Einsatz regenerativer Energien und das Lüftungskonzept.
  3. Energieausweise auf Grundlage des erfassten Energieverbrauchs enthalten Angaben zur energetischen Qualität über die Energieverbrauchskennzahl und den gemessenen Energieverbrauch.
  4. Erläuterungen der wesentlichen, in dem Energieausweis verwendeten Begriffe.